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Von der Sonne profitieren

Hohe Rendite mit sauberer Energie – staatlich gefördert durch das EEG

Solarstromanlagen sind für Privatanleger wie für gewerbliche Investoren attraktive Finanzanlagen. Das garantiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Danach wird der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und zu einem festen Einspeisetarif vergütet. Dieser liegt über dem handelsüblichen Strompreis und ist für 20 Jahre durch den Gesetzgeber festgeschrieben.

Eigenverbrauch lohnt sich

Strom aus Sonnenlicht zu produzieren lohnt sich. Für Hausbesitzer sind Photovoltaikanlagen nach wie vor eine attraktive Geldanlage. Dafür sorgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das 20 Jahre lang eine festgeschrieben Einspeisevergütung garantiert.

  • Eigenverbrauch wird interessanter

    Neu ist seit letztem Jahr: Nicht nur die Netzeinspeisung wird vergütet, sondern auch der selbst verbrauchte Strom. Damit sparen die Besitzer von PV-Anlagen zusätzlich die Stromkosten, die sie sonst an ihren Energieversorger entrichten müssten. Der Eigenverbrauch ist damit ein wesentliches Kriterium für die Planung und Auslegung von PV-Anlagen.

  • Das bringt Eigenverbrauch

    Für Solarstromanlagen bis 500 kWp, die ab dem 01.07.2010 in Betrieb genommen werden, bietet der Gesetzgeber in § 33 (2) künftig folgende Möglichkeiten an: Anlagenbetreiber können ihren Solarstrom teilweise oder vollständig selbst verbrauchen und erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Den nicht verbrauchten Anteil des erzeugten Solarstroms können sie weiterhin in das öffentliche Netz zum regulären Vergütungssatz einspeisen. Bedingung hierfür ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe von Anlagenbetreibern oder Dritten selbst verbraucht und die Höhe des Verbrauchers nachgewiesen wird.

  • So wird Eigenverbrauch gemessen

    Zur Messung des Eigenverbrauchs werden drei Zähler benötigt: Ein PV-Zähler für die erzeugte Solarenergie, ein Einspeise- und ein Bezugszähler – wobei die beiden Letzteren als Zweirichtungszähler zusammengefasst werden können. Der gesondert vergütete Eigenverbrauch entspricht dabei der Differenz aus PV-Erzeugungs- und Einspeisezähler.

 

EEG-Vergütungssätze

Stand 01. November 2021

Die Maßnahmen im Überblick

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